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Seit Jahresbeginn ist es relativ einfach, eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon zu installieren:
anmelden - montieren - einstecken.
Damit wird der bereits boomende Trend der Balkonkraftwerke noch weiter verstärkt.. Laut Bundesnetzagentur gibt es schon rund 288.000 Steckersolargeräte – so der offizielle Name – auf Deutschlands Balkonen.
Die Bundesregierung hat das Ziel, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 % zu erhöhen. Deswegen möchte sie auch die Entwicklung bei den PV-Anlagen beschleunigen.
Bereits zum 1. Januar 2023 konnten sich Bürgerinnen und Bürger über Erleichterungen im Bereich Photovoltaik freuen. So fällt beispielsweise beim Kauf von Balkonanlagen keine Mehrwertsteuer mehr an. Im August letzten Jahres wurde zudem ein weiteres Gesetzespaket beschlossen, das durch eine Vielzahl an Maßnahmen Bürokratie abbauen und den Bau und den Betrieb von PV-Anlagen beschleunigen soll.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen ab 2024 sind:
Um eine noch einfachere Installation zu gewährleisten, sollen zukünftig auch Balkonsolaranlagen mit Schuko-Steckern ermöglicht werden. Solche Bestimmungen werden jedoch über technische Normen geregelt und nicht über Gesetze. Daher muss der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) die aktuelle Norm noch überarbeiten.
Für Mieterinnen und Mieter wird die Installation nun noch leichter. Durch Änderungen im Mietrecht und Wohneigentumsrecht können Vermieterinnen und Vermieter ihre Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
Prüfen Sie auf jeden Fall die versicherungstechnischen Fragen vor Mointierung: Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung oder privat Haftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Ich bin jetzt schon gespannt, wie viele Gerichtsverhandlungen diese Entscheidungen nach sich ziehen werden.
Egal, ob Sie als MieterIn oder EigentümerIn Ihre Wohnung/Ihr Haus bewohnen:
Sprechen Sie vor Kauf einer solchen Anlage auf jeden Fall mit Ihrer Hausgemeinschaft, Hausverwaltung bzw. mit Ihren VermieterInnen. So können Sie sich sicher bereits vorprogrammierten Ärger sparen.
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Dipl.- Ing. Marion Sens
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