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Es scheint einen sehr hohen Anteil an Mietverträgen zu geben (so kommt es mir zumindest vor), die nicht besonders belastbar sind. Spätestens mit Abschluss eines Vertrages zwischen Vermieter/in und Mieter/in sind Kenntnisse im Mietgesetz und in der aktuellen Rechtsprechung unbedingt erforderlich.
Zwar können in Schreibwarengeschäften Standard-Mietverträge erworben werden, aber um diese der Gesetzgebung folgend ausfüllen zu können, bedarf es einen gewissen Sachverstand für Vertragswesen.
Immobilienkaufverträge hingegen werden beurkundet nach Erstellung eines Entwurfs durch ein Notariat, so dass sich in diesem Fall ExpertInnen kümmern.
Die meisten Missverständnisse, die in den Vorbereitungen zu einem Kaufvertrag entstehen, sind den Absprachen der KäuferInnen und VerkäuferInnen geschuldet. Oft werden von ihnen wesentliche Besonderheiten des Verkaufs im Vertrag nicht aufgeführt, weil sie nicht wissen, was in einen Kaufvertrag an Besonderheiten unbedingt aufgenommen werden sollte. Und das Notariat kann immer nur mit den Informationen arbeiten, die es erhält.
Daten und Besonderheiten für den Kaufvertrag gebe ich nach Verhandlungen mit den Beteiligten direkt an das Notariat weiter, das in der Regel von den KäuferInnen bestimmt werden kann.
Der Kaufvertragsentwurf wird zunächst nur mir zugeschickt, so dass ich nochmals prüfen kann, ob ich alle relevanten Ergebnisse aus den Gesprächen zwischen den Beteiligten dem Notariat weiter gegeben habe. Dann werden die Entwürfe in individuellen Terminen mit den VerkäuferInnen und KäuferInnen ausführlich besprochen. Auch weise ich darauf hin, wann und in welcher Höhe welche Zahlungen zu erfolgen haben (Notar- und Gerichtskosten, Kaufpreis, Courtage, Grunderwerbssteuer), weil dieses wichtige Thema bei den Gesprächen zwischen den Banken und meinen KundInnen scheinbar nur selten angesprochen wird.
Ich weise darauf hin, dass ich nicht befugt bin, juristische oder steuerlich rechtliche Beratungen durchzuführen.
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