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Für die Vermietung und für den Verkauf von fast allen Immobilien werden oftmals Unterlagen über die Objekte verlangt, die bereits zur ersten Besichtigung vorliegen sollten:
Die oben genannten Unterlagen können von mir erstellt bzw. vorbereitet werden. Sprechen Sie mich bitte an, wenn Ihnen diese Dokumente nicht vorliegen.
Für einen Immobilien-Kauf benötigen die Käufer/innen zahlreiche Unterlagen, wenn sie den Kaufpreis mit einem Bankdarlehn finanzieren möchten.
Bereits vor den Besichtigungen kümmere ich mich um sämtliche Dokumente, die zur Finanzierung benötigt werden und überreiche sie den potenziellen Käufer/innen zeitnah, sobald sie weiteres Interesse an einem Kauf signalisieren.
Die Zusammenarbeit zwischen Makler/in und den Banken ist in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzen, da durch den guten Informationsfluss Zeit und oft auch Nerven gespart werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Makler/in und den Banken der potenziellen Käufer/innen sollte nicht unterschätzt werden.
Wohnflächen-Berechnungen sind möglichst nach einem aktuellen Aufmaß zu erstellen.
Die Wohnflächenberechnung erfolgt mit Hilfe der DIN 277/283 oder der Wohnflächenverordnung.
Die Abweichungen zwischen den ausgewiesenen und tatsächlichen Wohnflächen ist gar nicht so selten, so dass es immer wieder zu Streitereien zwischen Immobiliengebern und deren Nutzern kommt.
Käufer/innen, die eine Immobilie mit Hilfe einer Bankfinanzierung erwerben wollen, benötigen eine Wohnflächen-Berechnung bei Beantragung der Finanzierung.
Die Erstellung eines Grundrissplanes macht spätestens immer dann Sinn, wenn eine Immobilie vermietet oder verkauft werden soll und kein Plan des Grundrisses vorliegt.
Auch die Wohnflächenberechnung ist am einfachsten zu erstellen, wenn ein (bemaßter) Grundriss vorliegt.
In der Regel ist ein Grundriss mit Maß-angaben vorzulegen, wenn durch eine Bank eine Immobilie finanziert werden soll. Und auch für Menschen, die im home-office arbeiten (egal ob als Freiberufler oder Angestellte), ist ein Grundriss oftmals sehr hilfreich, wenn Arbeitszimmer dem Finanzamt zwecks Steuerersparnis ausgewiesen werden müssen.
Immobilieneigentümer/innen, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten ... möchten, müssen i. d. R. spätestens potentiellen Interessenten bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Zudem müssen bereits beim Inserieren der Immobilie zentrale Daten aus diesem Ausweis angegeben werden. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.
Je nach Baujahr werden Verbrauchs- und Bedarfsausweise ausgestellt, in denen auch Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz aufgeführt werden.
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Dipl.- Ing. Marion Sens
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