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Jeder Mensch und jede Immobilie ist einzigartig.
Und so ist auch die Begleitung für eine Vermietung bzw. einen Verkauf einer Immobilien immer anders.
Deshalb habe ich ein umfangreiches Portfolio an Service- und Dienstleistungen entwickelt, um Ihre Vorhaben optimal und individuell zu unterstützen.
Für die Zufriedenheit aller Beteiligten an Miet- und Kaufverträgen sind intensive Vorbereitungen vor den Besichtigungen und Gesprächen ebenso unerlässlich wie die sorgfältig, verantwortungsvolle Vorausschau bei den Vertragsvorbereitungen. Erst dann kann eine Immobilie guten Gewissens und ohne Erwartung nachfolgender Rechtsstreitigkeiten weiter gegeben werden.
Auf diesen Seiten erhalten Sie einen Einblick in meine Arbeit, die sich auf Grund
jahrzehntelanger Erfahrungen
vor allem durch
lösungsorientierte Professionalität und
Offenheit auszeichnet.
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Meine Beratung setzt da an, wo Fragen rund um die Immobilie auftauchen - egal, ob es sich um Überlegungen zu realistischen Preisfindungen, Vermietungs- und Verkaufsabsichten oder aber auch um sehr persönliche Fragen im Rahmen von z. B. Scheidungs- oder Betreuungsverfahren handelt.
Schwerpunkt meiner Arbeit ist, Ihnen zunächst genau zuzuhören, um mit Ihnen gemeinsam einen konkreten Ist-Zustand Ihrer Situation und den damit verbundenen Fragestellungen zu erarbeiten.
Nach dieser Klärung erhalten Sie von mir eine fundierte Einschätzung, wie und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Preisen Ihre Wünsche umgesetzt werden können.
Anschließend entscheiden Sie, ob Sie mir Ihr Vorhaben anvertrauen möchten.
Für die Vermietung und für den Verkauf von fast allen Immobilien werden oftmals Unterlagen über die Objekte verlangt, die bereits zur ersten Besichtigung vorliegen sollten:
Die oben genannten Unterlagen können von mir erstellt bzw. vorbereitet werden. Sprechen Sie mich bitte an, wenn Ihnen diese Dokumente nicht vorliegen.
Für einen Immobilienkauf benötigen die KäuferInnen zahlreiche Unterlagen, wenn sie den Kaufpreis mit einem Bankdarlehn finanzieren möchten.
Bereits vor den Besichtigungen kümmere ich mich um sämtliche Dokumente, die zur Finanzierung benötigt werden und überreiche sie den potenziellen Käufer/innen zeitnah, sobald sie weiteres Interesse an einem Kauf signalisieren.
Die Zusammenarbeit zwischen MaklerIn und den Banken ist in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzen, da durch den guten Informationsfluss Zeit und oft auch Nerven gespart werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Makler/in und den Banken der potenziellen Käufer/innen darf nicht unterschätzt werden.
Wohnflächenberechnungen sind möglichst nach einem aktuellen Aufmaß zu erstellen.
Die Wohnflächenberechnung erfolgt mit Hilfe der DIN 277/283 oder der Wohnflächenverordnung.
Die Abweichungen zwischen den ausgewiesenen und tatsächlichen Wohnflächen ist gar nicht so selten, so dass es immer wieder zu Streitereien zwischen Immobiliengebern und deren Nutzern kommt.
KäuferInnen, die eine Immobilie mit Hilfe einer Bankfinanzierung erwerben wollen, benötigen eine Wohnflächen-Berechnung bei Beantragung der Finanzierung.
Die Erstellung eines Grundrissplanes macht spätestens immer dann Sinn, wenn eine Immobilie vermietet oder verkauft werden soll und kein Plan des Grundrisses vorliegt.
Auch die Wohnflächenberechnung ist am einfachsten zu erstellen, wenn ein (bemaßter) Grundriss vorliegt.
In der Regel ist ein Grundriss mit Maß-angaben vorzulegen, wenn durch eine Bank eine Immobilie finanziert werden soll. Und auch für Menschen, die im home-office arbeiten (egal ob als Freiberufler oder Angestellte), ist ein Grundriss oftmals sehr hilfreich, wenn Arbeitszimmer dem Finanzamt zwecks Steuerersparnis ausgewiesen werden müssen.
Immobilieneigentümer/innen, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten ... möchten, müssen i. d. R. spätestens bei den Besichtigungen einen gültigen Energieausweis vorweisen oder gut sichtbar aushängen. Zudem müssen bereits beim Inserieren der Immobilie zentrale Daten aus diesem Ausweis angegeben werden. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.
Je nach Baujahr werden Verbrauchs- und Bedarfsausweise ausgestellt, in denen auch Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz aufgeführt werden.
Jede Immobilienvermietung und jeder Immobilienverkauf ähneln sich zwar, sind aber nie gleich. Das ist häufig in den Anlässen für die Vermietung bzw. den Verkauf begründet:
Familienzuwachs, Scheidung, Erbschaft, Betreuungs-Verfahren, Wechsel des Arbeitsplatzes, Garten und Haus "werden zu groß", weil die Kinder ausziehen, erhöhte Kreditzinsen sowie finanzielle Engpässe auf Grund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Insolvenz ...
Oftmals stellt sich für die Immobilieneigentümer/innen auch die Frage, ob sie vermieten oder verkaufen sollen.
Deshalb ist es wichtig, mit Makler/innen offen über die Gründe eines Verkaufs/ einer Vermietung zu sprechen.
Wenn die Situation es zulässt, sollten Entscheidungen möglichst gründlich bedacht, aber auch zur rechten Zeit getroffen werden.
Der Verkaufswert einer Immobilie leidet häufig, wenn es sich um eine sogenannte "Scheidungs-Immobilie" handelt - aber nur, wenn die Partner/ innen zerstritten sind.
Hier sind klärende Gespräche im Rahmen einer Mediation von Vorteil. Nur Paare, die an einem Strang ziehen und zumindest nach außen geschlossen auftreten, verkaufen ohne Nachteil.
Oftmals übernehmen plötzlich die Banken oder Scheidungsanwälte die Führung bei dem Immobilienverkauf.
Hier sollten sich die Betroffenen in gemeinsamen Gesprächen einigen, ob überhaupt verkauft werden soll und wenn ja, wie man am besten das Ziel erreicht.
Eine Erbschaft macht das Leben nicht unbedingt leichter oder einfacher, besonders wenn es sich um Häuser oder Wohnungen handelt. Hier stellt sich häufig die Frage nach Vermietung oder Verkauf oder Eigennutzung.
Von Vorteil ist, wenn die Situation und die Immobilie erst einmal genau betrachtet werden:
Grundbücher, Mietverhältnisse, noch offene Rechnungen, Reparaturstau, Teilverkäufe ... Das Finanzamt klopft oftmals schnell an wegen der Erbschaftssteuer. Hier sollte eventuell seitens der Erben eine Marktwertermittlung in Auftrag gegeben werden. Auch muss die Frage gestellt werden, aus welchen Mitteln zunächst die Erbschaftssteuer gezahlt werden soll.
Wenn das
Amtsgericht Verkauf oder Vermietung einer Immobilie prüfen lässt, haben die Eigentümer/innen selbst kaum noch Einfluss.
In den vergangenen Jahren habe ich mich auf den Immobilienverkauf (teilweise auch auf die Vermietung) im Rahmen von
Betreuungsverfahren spezialisiert.
Die Gesamtsituation des Immobilien-Besitzes wird beurteilt, optimale Voraussetzungen für den Verkauf oder die Vermietung geschaffen.
Parallel dazu erfolgt die Marktwertermittlung.
Mit Vorbereitung des Kaufvertrags-Entwurfs wird das Amtsgericht bzw. die/der
gesetzliche BetreuuerIn darüber in Kenntnis gesetzt. In der Regel wird die Zustimmung des Amtes vor der Beurkundung eingeholt.
Wenn das Bankdarlehn nicht mehr regelmäßig bedient wird, sollte rasch eine Lösung gefunden werden. Oftmals ist es schwierig, zu erkennen, ob es sich nur um vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten handelt.
Krankheit, Arbeitsverlust, Erhöhung der Zinsen und Inflation führen oft zu finanziellen Engpässen.
Kassensturz, Gespräche mit guten Freunden und der Bank sollten bald Klarheit bringen, ob tatsächlich nur ein Verkauf aus der Not heraus führt.
Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten oder aber - der Verkauf outet sich als große Erleichterung für alle, weil der Immobilienbesitz schon längere Zeit für Unwohlsein gesorgt hat.
Selten haben die Menschen so häufig Ihre Arbeitsplätze gewechselt wie heute. Oft hat eine Jobveränderung großen Einfluss auf den gesamten Alltag - für die ganze Familie.
Bevor eine Immobilie öffentlich zum Verkauf angeboten wird, sollte die Probezeit beendet sein.
Es macht Sinn, im Vorfeld schon mal Informationen zum Verkaufspreis und Marktgeschehen einzuholen.
Manchmal wird diese Veränderung von Glück begleitet und es findet sich schnell ein neues Heim.
Es kann aber auch etwas dauern, bis die Immobilie verkauft ist und bis ein neues Angebot (egal ob Miete oder Kauf) passend scheint. Da bleibt oft nur der Weg in eine vorübergehende Herberge.
Wir alle kennen diese Häuser: bewohnt von einem älteren Ehepaar oder einer alleinstehenden Dame, die Kinder aus dem Haus, der Garten viel zu groß. Alles am und im Haus macht eigentlich nur noch Arbeit - und kostet!
Auch hier ist die Situation ähnlich wie bei der Arbeitsplatzveränderung und dem darauf folgenden Umzug, nur dass in diesem Fall der neue Wohnort oft freier bestimmt werden kann.
Gedanken über eine solch wesentliche Lebensveränderung werden häufig vom Freundes- und Nachbarkreis nicht unterstützt. Viele haben Angst vor dem Neuen und warnen vor dem Aufbruch.
Es ist ein Prozess, der aus einem inneren Impuls beginnen sollte.
Kund/innen, die ich in dieser Phase mit vielen Höhen und Tiefen begleitet habe, waren später erleichtert und froh, dass sie sich für den Aufbruch entschieden haben.
Bei folgenden Vorhaben und Verfahren werden in der Regel
aktuelle Verkaufspreise (also Verkehrswerte) einer Immobilie abgefragt:
Kauf und Verkauf, Vermögensklärung, Ehescheidung, Schenkung, Beantragung Öffentlicher Mittel sowie Erbschafts- und Betreuungsverfahren.
Um eine Immobilie preislich bewerten zu können, müssen alle (!) Räumlichkeiten begangen und verschiedene Unterlagen in aktueller Ausführung eingesehen werden (z. B. Lageplan, Grundrisse, Grundbücher, Teilungserklärung, Betriebskosten, Mietverträge, Wohnflächenberechnung, Energieausweis ...).
Es ist wichtig zu erfahren, wozu die preisliche Einwertung benötigt wird, da davon der Umfang der Bewertung abhängt.
Wenn ich eine
Immobilie begutachte, geht es nicht allein um den aktuellen Verkehrswert. Ich stelle auch die Besonderheiten und das Potenzial der Wohnung bzw. des Hauses dar. Dadurch kann eine z. B. Verkaufsentscheidung nochmals ins Wanken geraten.
Eine Immobilienbewertung setzt sich immer aus Qualität des Standortes, Bausubstanz, Ausstattung, Grundriss, Nebenkosten, Nachbarschaft, Mietverträgen, Grundbucheintragungen ... zusammen.
Der Preis, der unter dem Strich aktuell herauskommt, ist immer nur eine Momentaufnahme.
Ich nenne Ihnen jedoch auch Tendenzen, die zukünftig Einfluss auf den Wert Ihrer Immobilie haben werden.
Neuer Text.
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Der Verkehrswert einer Immobilie - also der Preis, der bei der Berechnung unter dem Strich herauskommt - ist immer nur eine Momentaufnahme. Ich nenne Ihnen jedoch auch Tendenzen, die zukünftig Einfluss auf den Wert Ihrer Immobilie haben werden.
Bei Bedarf setze ich Ihre Immobilie in Szene!
Als Innenarchitektin und Feng-Shui-Beraterin verfüge ich über ein großes Repertoire, um mit wenig Aufwand durch Homestaging eine behagliche und verkaufsfördernde Raumatmosphäre zu schaffen.
Durch Homestaging wird der Immobilie ein Flair gegeben, das möglichst breite Kreise potenzieller Käufer anspricht. Dazu gehört vor allem erst einmal das Entrümpeln und Reinigen.
Leere Wohnungen und Häuser werden zu den Besichtigungen mit einigen Möbeln (Tische, Stühle) und Pflanzen ausgestattet, damit Interessenten/innen in Ruhe verweilen können, um die Räumlichkeiten auf sich wirken zu lassen.
Wohnen geschieht vorwiegend sitzend und liegend. Bei Besichtigungen jedoch gehen und stehen die Menschen und nehmen so das Potenzial der Immobilie nicht vollständig wahr.
Die Vorstellung über die Größe einzelner Räume kann von den Besucher/innen besser erfasst werden, wenn sie sich im Raum an Möbeln mit ihnen vertrauten Maßen orientieren können.
Durch Homestaging werden Kauf- und Mietinteressent/innen in die Lage versetzt, bereits mit Eintritt in einen Raum in ihren Vorstellungen damit zu beginnen, ihn mit eigenen Möbeln und Accessoires auszustatten - wenn denn der Raum die Voraussetzungen dazu erfüllt.
Noch bewohnte Immobilien stiften bei potenziellen Mieter/innen und Käufer/innen oft Verwirrung, weil die dort wohnenden Menschen den Ausdruck der Immobilie durch ihre Ausstattung, aber auch durch ihren ganz eigenen Geschmack, Geruch und Ausdruck überlagern.
Homestaging sollte meiner Meinung nach niemals eingesetzt werden, um bauliche Mängel einer Immobilie zu kaschieren oder sie in ein illusionäres Licht zu tauchen.
Durch Home-Staging werden Kauf- und Mietinteressent/innen in die Lage versetzt, bereits mit Eintritt in einen Raum in ihren Vorstellungen damit zu beginnen, ihn mit eigenen Möbeln und Accessoires auszustatten - wenn denn der Raum die Voraussetzungen dazu erfüllt.
Bei der Vereinbarung von Besichtigungen geht es nicht um Quantität, sondern um Qualität. Lange Schlangen von Miet-/ und Kaufinteressenten vor begehrten Häusern und Wohnungen muss es gar nicht geben.
Bereits im ersten Kontakt zu den InteressentInnen müssen diejenigen entdeckt werden, die am besten zur angebotenen Immobilie passen. Das bedeutet, die Bedürfnisse und Wünsche der InteressentInnen sollten das Potenzial der Immobilie spiegeln. Wenn dem so ist, wird ein individueller Termin für die Besichtigung vereinbart.
Das trifft in etwa auf
10 - 20 Prozent der InteressentInnen zu, die sich auf ein Immobilienangebot melden.
Einer ersten Besichtigung folgt bei weiterem Miet- oder Kaufinteresse immer mindestens ein zweiter, am besten auch ein dritter Termin.
Professionelle Besichtigungen zeichnen sich dadurch aus, dass Menschen mit großem Interesse an dem Objekt umfangreiche und vor allem aktuelle und vollständige Informationen über die Immobilie mit nach Hause nehmen können, die zum Miet- bzw. Kaufentscheid wesentlich beitragen und bei Kaufabsicht den finanzierenden Banken sowieso vorgelegt werden müssen.
In intensiven Gesprächen mit potenziellen Mieter/innen und Käufer/innen zeigt sich sehr schnell, wer zu der angebotenen Immobilie gut passen könnte. Und nur mit diesen Interessent/ innen wird ein individueller Termin für eine Besichtigung vereinbart.
Das gute Verhandlungsgeschick der Immobilienmaklerin sollte dazu beitragen, dass alle am Geschäft Beteiligten zufrieden sind. Besonders im Bereich der Vermittlung von Wohnimmobilien (im Gegensatz zu Gewerbeimmobilien) kommt es vor Vertragsabschluss häufig zu Missverständnissen.
Menschen, die ein neues Zuhause suchen, freuen sich auf den großen Garten oder das zusätzliche Kinderzimmer. Vertragswesen, Gesetze und ordentlich geführte Verhandlungen sind ihnen oft fremd, weil bisher nicht die Notwendigkeit bestand, sich in einem Umfeld zu bewegen, in dem es um Geschäfte und oftmals auch viel Geld geht.
Hier ist es Aufgabe der Makler/innen, Zusammenhänge zu erklären, auf Besonderheiten hinzuweisen und ganz klar die Führung bis zum Vertragsabschluss zu übernehmen.
Für das Verhandeln gibt es Regeln und auch Weisheiten:
Quellenangaben zu obigen Zitaten:
1. Georg Wilhelm Exler | 2. unbekannter Verfasser | 3. Monika Kühn-Görg | 4. Ludwig Erhard | 5. J. William Fulbright
"Menschen verhandeln mit Menschen und nicht mit Waren oder Dienstleistungen." - Verfasser/in unbekannt
Es scheint einen sehr hohen Anteil an Mietverträgen zu geben (so kommt es mir zumindest vor), die nicht besonders belastbar sind. Spätestens mit Abschluss eines Vertrages zwischen Vermieter/in und Mieter/in sind Kenntnisse im Mietgesetz und in der aktuellen Rechtsprechung unbedingt erforderlich.
Zwar können in Schreibwarengeschäften Standardmietverträge erworben werden, aber um diese der Gesetzgebung folgend ausfüllen zu können, bedarf es einen gewissen Sachverstand für Vertragswesen.
Immobilienkaufverträge hingegen werden beurkundet nach Erstellung eines Entwurfs durch ein Notariat, so dass sich in diesem Fall Expert/innen kümmern.
Die meisten Missverständnisse, die in den Vorbereitungen zu einem Kaufvertrag entstehen, sind den Absprachen der Käufer/ innen und Verkäufer/innen geschuldet. Oft werden von ihnen wesentliche Besonderheiten des Verkaufs im Vertrag nicht aufgeführt, weil sie nicht wissen, was in einen Kaufvertrag an Besonderheiten unbedingt aufgenommen werden sollte. Und das Notariat kann immer nur mit den Informationen arbeiten, die es erhält.
Daten und Besonderheiten für den Kaufvertrag gebe ich nach Verhandlungen mit den Beteiligten direkt an das Notariat weiter, das in der Regel von den Käufer/innen bestimmt werden kann.
Der Kaufvertragsentwurf wird zunächst nur mir zugeschickt, so dass ich nochmals prüfen kann, ob ich alle relevanten Ergebnisse aus den Gesprächen zwischen den Beteiligten dem Notariat weiter gegeben habe. Dann werden die Entwürfe in individuellen Terminen mit den Verkäufer/innen und Käufer/innen ausführlich besprochen. Auch weise ich darauf hin, wann und in welcher Höhe welche Zahlungen zu erfolgen haben (Notar- und Gerichtskosten, Kaufpreis, Courtage, Grunderwerbssteuer), weil dieses Thema bei den Gesprächen zwischen den Banken und meinen Kund/innen scheinbar nur selten angesprochen wird.
Ich weise darauf hin, dass ich nicht befugt bin, juristische oder steuerlich rechtliche Beratungen durchzuführen.
Ich weise darauf hin, dass ich nicht befugt bin, juristische oder steuerlich rechtliche Beratungen durchzuführen.
Ein für alle Seiten zufriedenstellendes Mietverhältnis sollte bei einer Vermietung immer angestrebt werden. Es geht darum, die Mieterin bzw. den Mieter für eine Immobilie zu finden, die/der am besten zum Haus bzw. zur Wohnung passt.
Als
Kennerin des Mietwohnungsmarktes
biete ich mein Wissen für Vermietungen.
Um eine Immobilie für die Vermietung richtig einschätzen zu können, muss ich das Objekt besichtigen, zudem benötige ich:
Grundriss(e), Baujahr des Hauses, Wohnfläche, Energieausweis, Nebenkostenabrechnung (aktuell) und Wirtschaftsplan (aktuell) sowie den vorherigen Mietvertrag. Auch benötige ich Unterlagen über die Eigentümer-Versammlungsprotokolle, falls dort Beschlüsse notiert sind, die von den Eigentümer/innen an die Mieter/innen weiter gegeben werden sollten.
Ich nenne eine realistische Miete. Hier sind insbesondere
Rechtsvorgaben zu
berücksichtigen wie Mietspiegel, Mietpreisbremse usw.
Fehlende Unterlagen (z. B. Energieausweis, Grundriss, Wohnflächenberechnung) können von mir erstellt bzw. besorgt werden.
Ein Mietverhältnis sollte immer für beide Seiten angenehm sein.
Bevor eine Immobilie zum Verkauf angeboten werden kann, muss sie zunächst mit all ihren Besonderheiten aufgenommen werden, das geschieht mit einer
vollständigen Begehung aller Räumlichkeiten. Zudem müssen die wichtigsten Unterlagen aufmerksam studiert werden:
Lagepläne, Grundrisse, Grundbuchauszüge, Energieausweis, Betriebskostenabrechnungen, Mietverträge ... zudem müssen Informationen über die Bausubstanz, Reparaturstau und getätigte Renovierungen eingeholt werden.
Erst mit diesem Kenntnisstand kann
seriös-korrekt ein
aktueller Verkaufspreis, der sogenannte
Verkehrswert ermittelt werden.
Die Aufbereitung der Verkaufsunterlagen, die Besichtigungen und die Verkaufsverhandlungen werden professionell von mir über den Notartermin hinaus gesteuert.
Fehlende Energieausweise, Wohnflächenberechnungen und Grundrisse kann ich erstellen bzw. in Auftrag geben.
Nach Eingang des Kaufpreises begleite ich protokollierend die
Immobilienübergabe und stehe auch anschließend im Rahmen meines Après-Service mit Rat und Tat zur Seite, z. B. wenn es um weitere Fragen wie Vertragsabwicklungen, Aus- und Umbau, Ummeldungen bei Ämtern sowie Handwerkerleistungen geht.
Erfolgreich und zufriedenstellend Immobilien zu verkaufen heißt, eine Maklerin/einen Makler zu beauftragen, die/der beiden Seiten dient: den Verkäufer/innen und den Käufer/innen.
Spätestens bei der Übergabe der Immobilie zeigt sich, ob alle Beteiligten zufrieden sind. In der Regel gehen wir alle zusammen durch das verkaufte bzw. vermietete Objekt, oftmals werden noch technische Details erklärt. Die Daten der Verbrauchszähler (Strom, Wasser, Heizung) werden notiert und die Ummeldungen bei den Ämtern und Energielieferanten bzw. der Hausverwaltung besprochen.
Oft wird bei diesen Terminen auch viel Privates erzählt, besonders dann, wenn es sich um eine Bestandsimmobilie handelt, die die Verkäufer/innen selbst bewohnt haben.
Spätestens bei der Übergabe der Immobilie zeigt sich, ob alle Beteiligten zufrieden sind.
Selbstverständlich bleibe ich Ansprechpartnerin, wenn Miet- bzw. Kaufvertrag unterschrieben sind und die Immobilie übergeben wurde.
Oftmals müssen noch zuverlässige Handwerker gefunden und Ummeldungen bei Ämtern durchgeführt werden.
Auch begleite ich auf Anfrage gestalterische Veränderungen mit meinem Service aus Innenarchitektur und Feng Shui.
Als Innenarchitektin berate ich bei Um- und Anbauten, Nutzung der Räumlichkeiten sowie in Sachen Materialien, Farben und Formen - die Ergonomie nicht zu vergessen.
Über meine Feng Shui - Beratung erfahren Sie mehr über diesen link zu meinem Fengshui-Studio.
Nach Immobilienwechsel müssen Ämter und Energielieferanten über die neuen Bewohner/innen informiert werden. Gerade bei den Grundsteuer-Zahlungen gibt es bei den Gemeinden und Städten unterschiedliche Regeln, wie wann umgemeldet werden kann.
So vereinbaren zumeist Käufer/innen und Verkäufer/innen mit Stichtag des Übergabetermins eine Erstattung bereits gezahlter Steuer. Dieser Hinweis findet sich auch in den Kaufverträgen.
Bei Wohnungswechsel gibt es immer sehr unterschiedliche Bearbeitungen durch die Hausverwaltungen. Auch hier helfe ich gerne weiter.
Als Innenarchitektin berate ich auf Anfrage bei Um- und Anbauten, Nutzungsänderungen von Räumen sowie in Sachen Materialien, Farben und Formen - die Ergonomie nicht zu vergessen.
Es ist immer ein Kunststück, zur rechten Zeit einen guten Handwerker zu finden, wenn er gerade gebraucht wird.
In diesem Fall macht es Sinn, die Verkäufer/innen nach Erfahrungen mit Handwerkern zu fragen. Oft gibt es da gerne Weiterempfehlungen.
Auch die Nachbarn zeigen sich häufig zugänglich bei Fragestellungen nach örtlichen Begebenheiten, Ärzten usw.
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