Was ist eigentlich Erbpacht?

Marion Sens • 26. März 2026

Allgemein wird von Erbpacht (dem Erbbaurecht) gesprochen, wenn ein Grundstück für eine bestimmte Zeit  gegen monatliche oder jährliche Zahlungen von den sogenannten Erbbauberechtigten genutzt wird, um auf diesem Grundstück eine oder mehrere Immobilien zu erstellen und zu bewohnen bzw. zu nutzen.

Oftmals sind es Kommunen, Stiftungen, Kirchen - aber auch Privatpersonen, die als Grundstückseigentümer ihren Grund und Boden als Erbpachtgrundstücke den Erbbauberechtigten zur Verfügung stellen. Meistens bebauen die Erbbauberechtigten diese Grundstücke mit Wohnhäusern.


Vertragliche Regelungen

Der Vertrag, in dem eine Erbpacht vereinbart wird, enthält eine Laufzeit, in der Regel zwischen 60 bis 99 Jahren. Wenn beide Seiten (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte) nach Ablauf dieser Frist den Vertrag verlängern möchten, ist das natürlich möglich.



Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, gehen die auf dem Erbpachtgrundstück erstellten Immobilien an den Eigentümer des Grundstücks über. Er muss dem Erbpächter dafür eine angemessene Entschädigung zahlen, i. d. R. mindestens zwei Drittel des Immobilienverkehrswertes.

Zudem ist vertraglich im allgemeinen auch geregelt, dass sich die beteiligten Parteien eines Erbpachtvertrages gegenseitig ein Vorkaufsrecht zusichern.


Erbbauzins

Der Grundstückseigentümer erhält vom Erbbauberechtigten während der Vertragszeit eine Miete, den sogenannten Erbbauzins. Seine Höhe richtet sich nach dem Grundstückswert. In vertraglich festgelegten Intervallen – beispielsweise alle fünf Jahre – wird der Erbbauzins an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Gesetzlich erlaubt ist die Anpassung bei Wohnimmobilien aber frühestens alle drei Jahre.


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Das Ideal von Kurt Tucholsky Ja, das möchste: Eine Villa im Grünen mit großer Terrasse, vorn die Ostsee, hinten die Friedrichstraße; mit schöner Aussicht, ländlich-mondän, vom Badezimmer ist die Zugspitze zu sehn – aber abends zum Kino hast dus nicht weit. Das Ganze schlicht, voller Bescheidenheit: Neun Zimmer – nein, doch lieber zehn! Ein Dachgarten, wo die Eichen drauf stehn, Radio, Zentralheizung, Vakuum, eine Dienerschaft, gut gezogen und stumm, eine süße Frau voller Rasse und Verve – (und eine fürs Wochenend, zur Reserve) – eine Bibliothek und drumherum Einsamkeit und Hummelgesumm. Im Stall: Zwei Ponies, vier Vollbluthengste, acht Autos, Motorrad – alles lenkste natürlich selber – das wär ja gelacht! Und zwischendurch gehst du auf Hochwildjagd. Ja, und das hab ich ganz vergessen: Prima Küche – erstes Essen – alte Weine aus schönem Pokal – und egalweg bleibst du dünn wie ein Aal. Und Geld. Und an Schmuck eine richtige Portion. Und noch ne Million und noch ne Million. Und Reisen. Und fröhliche Lebensbuntheit. Und famose Kinder. Und ewige Gesundheit. Ja, das möchste! Aber, wie das so ist hienieden: manchmal scheints so, als sei es beschieden nur pöapö, das irdische Glück. Immer fehlt dir irgendein Stück. Hast du Geld, dann hast du nicht Käten; hast du die Frau, dann fehln dir Moneten – hast du die Geisha, dann stört dich der Fächer: bald fehlt uns der Wein, bald fehlt uns der Becher. Etwas ist immer. Tröste dich. Jedes Glück hat einen kleinen Stich. Wir möchten so viel: Haben. Sein. Und gelten. Dass einer alles hat: das ist selten. (1927)
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Die Immobilienbewertung zur Ermittlung des aktuellen Verkaufspreises führe ich nach Begutachtung des Grundstücks , der Wohnung bzw. des Hauses mit Hilfe der gesetzlich vorgegebenen Verfahren durch: Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Vergleichswertverfahren Als diplomierte Immobilienwirtin (FH) , ehemalige Leiterin einer Immobilienabteilung in einer Bank in Nordrhein Westfalen und nach rund 30jähriger Erfahrung als Immobilienmaklerin können Sie mit einer realistischen , seriösen , fachgerechten und unabhängigen Bewertung rechnen. Zudem zeige Ihnen auch politische , wirtschaftliche und rechtliche Tendenzen auf, die Einfluss auf den derzeitigen und zukünftigen Wert Ihrer Immobilie haben können. Folgende Unterlagen sollten u. a. für eine Kaufpreiseinwertung vorliegen: Grundbücher und Lageplan Grundrisse, Ansichten, Schnitte Mietverträge (falls vermietet) Verbrauchskosten Flächenberechnungen Energieausweis Auflistung energetischer Maßnahmen zudem zusätzlich für Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und alle Nachträge Verwaltervertrag die letzten 3 Eigentümer-Versammlungsprotokolle die letzten 3 Hausgeldabrechnungen aktueller Wirtschaftsplan Beschlusssammlung Höhe Instandsetzungsrücklage Weitere Informationen unter: https://www.immobilien-service-augsburg.de/immobilienbewertung-augsburg
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