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Grundsteuererklärung ans Finanzamt

Marion Sens • 2. Juli 2022

Ab 1. Juli 2022 müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer ist schon lange nicht mehr zeitgemäß: Die Berechnungsdaten stammen teils aus den 1960er Jahren, einige sogar aus dem Jahr 1935. Mit der angesagten Grundsteuerreform wird sich das nun ändern:
Künftig wird sich die Grundsteuer in drei Schritten berechnen: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. So wird es in Gegenden, die seit den 1960er bzw. 1930er Jahren einen Aufschwung erlebt haben, teurer, in strukturschwachen Gegenden dürfte die Steuer hingegen sinken.

Damit die neue Grundsteuer korrekt berechnet werden kann, müssen nun rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Eigentümer müssen ab dem 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 ihre Grundsteuererklärung digital über das Portal „ELSTER“ beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Abgabe in digitaler Form ist verpflichtend. Im Wesentlichen müssen die folgenden Parameter angegeben werden: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche. Erst nach Sammlung aller Daten wird die neue Grundsteuer berechnet und auf Grundlage der neuen Werte erstmals zum 1. Januar 2025 festgesetzt.
Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Gemeinden finanzieren aus den Einnahmen über die Grundsteuer Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien und investieren in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken.
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