.

2024 tritt das Gesetz für erneuerbares Heizen in Kraft: das Wichtigste für MieterInnen im Überblick

Marion Sens • 22. Dezember 2023

Wer bezahlt eigentlich die neue Heizung?

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft.

Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erfüllen, muss ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für Neubaugebiete ist diese Vorgabe ab Januar 2024 verpflichtend.

Das neue Gebäudeenergiegesetz schafft keine Pflicht, bestehende Heizungen auszutauschen. Eine solche Pflicht kommt erst ab dem Jahr 2045.

Was bedeuten die Regelungen eigentlich für die MieterInnen?


Ein Überblick – zusammengestellt vom Deutschen Mieterbund:


"Welche Mieterhöhung kann nach Einbau einer neuen Heizungsanlage auf mich zukommen?"
Durch den Einbau der neuen Heizungsanlage darf sich die monatliche Miete um maximal 50 Cent pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöhen. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung bedeutet dies eine maximale monatliche Mieterhöhung von 40 Euro. Wie die exakte Mieterhöhung berechnet wird, ist festgelegt. Es gibt Unterschiede, je nachdem, ob der Vermieter oder die Vermieterin eine öffentliche Förderung in Anspruch genommen hat oder nicht.


"Kann die Miete um mehr als monatlich 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden?"
Ja. Die 50 Cent pro Quadratmeter beziehen sich nur auf die Kosten für den Einbau der neuen Heizungsanlage. Führen VermieterInnen zeitgleich weitere Modernisierungsmaßnahmen durch (etwa eine Fassadendämmung oder der Anbau eines Balkons), darf sich die monatliche Miete – wie gehabt – um insgesamt maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, so darf die monatliche Miete nur um insgesamt maximal zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden. Die 50 Cent für die neue Heizungsanlage sind also enthalten und kommen nicht obendrauf.


"Welche Besonderheit gilt für die Modernisierungsumlage bei Einbau einer Wärmepumpe?"
Um MieterInnen vor hohen Kosten einer ineffektiven Wärmepumpe in einem unsanierten Gebäude zu schützen, dürfen Vermietende die aufgewendeten Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe nur dann in voller Höhe umlegen, wenn sie eine festgelegte Wirksamkeit der Wärmepumpe nachweisen können – beispielsweise durch einen Kaminkehrer oder Heizungsbauer. Ansonsten können sie nur 50 Prozent der aufgewendeten Kosten als Modernisierungskosten umlegen.


"Können sich Mieter*innen auf eine wirtschaftliche Härte berufen?"
Ja, MieterInnen können einwenden, dass die zu erwartende Mieterhöhung durch den Einbau der neuen Heizungsanlage für sie eine wirtschaftliche Härte bedeuten würde. Dies gilt auch dann, wenn der Heizungstausch für Vermietende nach Ablauf der Übergangsfristen Pflicht ist.
Ob die Zahlung der erhöhten Miete für MieterInnen zumutbar ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ist der Einwand berechtigt, müssen MieterInnen den Heizungstausch dulden. Eine Mieterhöhung ist jedoch ganz oder teilweise ausgeschlossen.


"Können die Kosten für die neue Heizung bei einer Indexmiete umgelegt werden?"
Nein. Vermietende, die eine neue Heizung einbauen und mit ihren MieterInnen eine Indexmiete vereinbart haben, können die Modernisierungskosten für die neue Heizung nicht umlegen.



von Marion Sens 21. September 2024
Das Ideal von Kurt Tucholsky Ja, das möchste: Eine Villa im Grünen mit großer Terrasse, vorn die Ostsee, hinten die Friedrichstraße; mit schöner Aussicht, ländlich-mondän, vom Badezimmer ist die Zugspitze zu sehn – aber abends zum Kino hast dus nicht weit. Das Ganze schlicht, voller Bescheidenheit: Neun Zimmer – nein, doch lieber zehn! Ein Dachgarten, wo die Eichen drauf stehn, Radio, Zentralheizung, Vakuum, eine Dienerschaft, gut gezogen und stumm, eine süße Frau voller Rasse und Verve – (und eine fürs Wochenend, zur Reserve) – eine Bibliothek und drumherum Einsamkeit und Hummelgesumm. Im Stall: Zwei Ponies, vier Vollbluthengste, acht Autos, Motorrad – alles lenkste natürlich selber – das wär ja gelacht! Und zwischendurch gehst du auf Hochwildjagd. Ja, und das hab ich ganz vergessen: Prima Küche – erstes Essen – alte Weine aus schönem Pokal – und egalweg bleibst du dünn wie ein Aal. Und Geld. Und an Schmuck eine richtige Portion. Und noch ne Million und noch ne Million. Und Reisen. Und fröhliche Lebensbuntheit. Und famose Kinder. Und ewige Gesundheit. Ja, das möchste! Aber, wie das so ist hienieden: manchmal scheints so, als sei es beschieden nur pöapö, das irdische Glück. Immer fehlt dir irgendein Stück. Hast du Geld, dann hast du nicht Käten; hast du die Frau, dann fehln dir Moneten – hast du die Geisha, dann stört dich der Fächer: bald fehlt uns der Wein, bald fehlt uns der Becher. Etwas ist immer. Tröste dich. Jedes Glück hat einen kleinen Stich. Wir möchten so viel: Haben. Sein. Und gelten. Dass einer alles hat: das ist selten. (1927)
von Marion Sens 15. September 2024
Kleine Bauten – große Wir­kung! Archi­tek­tur in einer Welt des Wan­dels
von Marion Sens 10. September 2024
Bauvorschriften radikal vereinfachen
von Marion Sens 1. September 2024
Das Justizministerium verfolgt mit dem Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E das Ziel, das Bauen aus der bestehenden Bürokratie zu befreien und es insgesamt einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Von Normen soll künftig leichter abgewichen werden können. Dafür soll das Werkvertragsrecht weiter zersplittert und verkompliziert werden. Der vorgelegte Entwurf für einen sogenannten "Gebäudebauvertrag" macht eher mutlos ...
von Marion Sens 1. September 2024
Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2025 sucht unter dem Motto „Anders Bauen für bezahlbares Wohnen: Innovativ – einfach – experimentell“ fertiggestellte oder in Fertigstellung befindliche Neubauprojekte im Bereich Wohnen, die durch Innovation und/oder Einfachheit und/oder Experimentieren dem gesamtgesellschaftlichen Wunsch des bezahlbaren Wohnens entsprechen beziehungsweise entgegenkommen.
von Marion Sens 1. September 2024
Die Bundesregierung hat Änderungen für Balkonkraftwerke auf den Weg gebracht.
von Marion Sens 21. August 2024
Bei einem Projektbesuch in NRW tauschen sich Vertreter von Bundesbauministerium, sozial orientierter Wohnungswirtschaft und Deutscher Energie-Agentur über Fortschritte durch zukunftsweisende Technologie aus
von Marion Sens 20. August 2024
Schaffung von Wohnraum muss überragendes öffentliches Interesse werden
von Marion Sens 18. August 2024
Vermietende werden in die Pflicht genommen und müssen die Kosten für schlecht gedämmte Gebäude mittragen.
von Marion Sens 18. August 2024
Selbst nutzende Eigentümer können alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Entlastung bei der Einkommensteuer über den sogenannten Klimabonus (§ 35c Einkommensteuergesetz) in Anspruch nehmen.
Weitere Beiträge
Share by: