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Nachfrage nach Wärmepumpen lässt spürbar nach

Marion Sens • 13. Juli 2023

Unsicherheit durch Heizungsgesetz

Die Art und Weise der Ampelkoalition, die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - möglichst schnell zu verabschieden, führt bei VerbraucherInnen immer mehr zu Unsicherheiten.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpen, Martin Sabel, teilte mit, dass sich die Wärmepumpen zu Ladenhütern entwickeln würden. Diese Entwicklung sei besonders zu beobachten, seitdem das Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Gesetzes vor der parlamentarischen Sommerpause gestoppt hat.
"Die Leute warten ab, hoffen vielleicht auf eine bessere Förderung", fasst Martin Sabel zusammen.

Die Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Bundesförderung für effiziente Gebäude sprechen eine sehr eindeutige Sprache:
Neuaufträge für Wärmepumpen sind von Januar bis Mai 2023 um zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.
Die Antragszahlen für Bestandsgebäude liegen in diesem Jahr bislang bei 7.000 bis 8.000 Wärmepumpen pro Monat. 2022 wurden in diesem Zeitraum noch 20.000 solcher Heizsysteme im Monat verbaut.

Die Auftragszahlen für Öl- und Gaskessel sind hingegen stark angestiegen. Auf dieses Problem weist auch Markus Staudt hin. Wenn es bei diesem Trend der Neuaufträge von Heizungsanlagen bleibe, werde das Ziel der Bundesregierung von 500.000 neuen Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 klar verfehlt.

Auch die in dem Gesetz vorgesehene verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung führt zu allgemeiner Unsicherheit. Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur in Zukunft klimafreundlich umbauen wollen. Diese wichtige Information fehlt derzeit den Hausbesitzern, die natürlich vor Einbau einer neuen Heizung wissen möchten und sollten, ob sie in ihrer Kommune beispielsweise zukünftig auf Fernwärme zugreifen können.
Zwar haben schon einige Städte und Kommunen mit solchen Planungen begonnen. Verbindlich vorliegen müssen die Pläne nach dem geplanten Gesetz aber erst 2026 in größeren Städten und 2028 dann auch in den Übrigen.

Zudem fehlt es noch immer an Transparenz über die künftige Förderung bei Erfüllung des neu gestalteten Gesetzes. So ist noch gar nicht bekannt, welche Förderungen es konkret nach dem neuen Gesetz ab 2024 geben wird.
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