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Erbpacht? Was ist zu beachten
IMMOBILIENSERVICE AUGSBURG

Erbpacht


Besonderheiten bei
Immobilienverkauf und Immobilienkauf

Allgemein wird von Erbpacht (dem Erbbaurecht) gesprochen, wenn ein Grundstück für eine bestimmte Zeit gegen monatliche oder jährliche Zahlungen von den sogenannten Erbbauberechtigten genutzt wird, um auf diesem Grundstück eine oder mehrere Immobilien zu erstellen und zu bewohnen bzw. zu nutzen.
Oftmals sind es Kommunen, Stiftungen, Kirchen - aber auch Privatpersonen, die als
Grundstückseigentümer ihren Grund und Boden als Erbpachtgrundstücke den Erbbauberechtigten zur Verfügung stellen. Meistens bebauen die Erbbauberechtigten diese Grundstücke mit Wohnhäusern.


Vertragliche Regelungen

Der Vertrag, in dem eine Erbpacht vereinbart wird, enthält eine Laufzeit, in der Regel zwischen 60 bis 99 Jahren. Wenn beide Seiten (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte) nach Ablauf dieser Frist den Vertrag verlängern möchten, ist das natürlich möglich.



Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, gehen die auf dem Erbpachtgrundstück erstellten Immobilien an den Eigentümer des Grundstücks über. Er muss dem Erbpächter dafür eine angemessene Entschädigung zahlen, i. d. R. mindestens zwei Drittel des Immobilienverkehrswertes.

Zudem ist vertraglich im allgemeinen auch geregelt, dass sich die beteiligten Parteien eines Erbpachtvertrages gegenseitig ein Vorkaufsrecht zusichern.


Erbbauzins

Der Grundstückseigentümer erhält vom Erbbauberechtigten während der Vertragszeit eine Miete, den sogenannten Erbbauzins. Seine Höhe richtet sich nach dem Grundstückswert. In vertraglich festgelegten Intervallen – beispielsweise alle fünf Jahre – wird der Erbbauzins an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Gesetzlich erlaubt ist die Anpassung bei Wohnimmobilien aber frühestens alle drei Jahre.



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Besonderheiten bei Immobilienverkauf und Immobilienkauf

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Nur Paare, die an einem Strang ziehen und zumindest nach außen geschlossen auftreten, verkaufen ohne Nachteil. Zur Konfliktlösung zwischen Ehepartnern sollte zunächst immer eine außergerichtliche Einigung, eine Mediation angestrebt werden.


Der Marktwert der Immobilie ist zunächst unter Berücksichtigung energetischer Sanierung zu bestimmen. Konflikte auf Grund von Erbschaft können zumeist im Rahmen einer Mediation gelöst werden.

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Allgemein wird von Erbpacht (Erbbaurecht) gesprochen, wenn ein Grundstück für eine bestimmte Zeit gegen monatliche oder jährliche Zahlungen von sogenannten Erbbauberechtigten genutzt wird ...

Mediation

Es ist immer wieder erstaunlich, dass Konflikte um Immobilienbesitz mit meiner Begleitung als Mediatorin - also als neutrale Vermittlerin - in der Regel von allen Beteiligten spontan und lösungsorientiert bewältigt werden können.

Betreuung

Wir sind auf Immobilienverkauf im Rahmen von Betreuungsverfahren spezialisiert.
Da das
Betreuungsgericht den gesamten Ablauf des Verkaufs überwacht und dem auch zustimmen muss, ist diese Arbeit zeitintensiv und anspruchsvoll.

Beratung

Meine Beratung als erfahrene und zuverlässige Maklerin setzt da an, wo bei Käufern und Verkäufern allgemeine oder spezielle Fragen rund um die Immobilie und über den Immobilienmarkt an sich auftauchen.
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